02.12.2015
Deutsche Wohnen AG DE000A0HN5C6
DGAP-News: Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen über EUR400.000.000, fällig am 8. September 2021, ausgegeben von Deutsche Wohnen AG (ISIN: DE000A12UDH7, WKN: A12UDH) (die 'Schuldverschreibungen' und jeweils e
DGAP-News: Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Anleihe
Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung an die Gläubiger der
Wandelschuldverschreibungen über EUR400.000.000, fällig am 8. September
2021, ausgegeben von Deutsche Wohnen AG (ISIN: DE000A12UDH7, WKN: A12UDH)
(die 'Schuldverschreibungen' und jeweils eine 'Schuldverschreibung')
02.12.2015 / 12:00
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Begriffe, die in dieser Bekanntmachung nicht anders definiert sind, sollen
die in den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (die
"Anleihebedingungen") zugeschriebene Bedeutung haben.
Frankfurt am Main / Berlin, 02. Dezember 2015. Deutsche Wohnen AG
("Deutsche Wohnen") gibt hiermit gemäß § 10(1) der Anleihebedingungen
bekannt (die "Übernahmeangebotsbekanntmachung"), dass Vonovia SE
("Vonovia") am 1. Dezember 2015 ein freiwilliges Übernahmeangebot für die
Aktien der Deutsche Wohnen durch Veröffentlichung einer entsprechenden
Angebotsunterlage abgegeben hat. Vonovia bietet die Zahlung eines
Geldbetrages von EUR 83,14 und die Gewährung von 7 Aktien der Vonovia je 11
zur Annahme eingereichter Aktien der Deutsche Wohnen an (das
"Übernahmeangebot"). Das Übernahmeangebot kann bis zum 26. Januar 2016,
24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) (die "Annahmefrist") angenommen werden.
Darüber hinaus kann das Übernahmeangebot während einer weiteren
Annahmefrist von zwei Wochen (die "Weitere Annahmefrist") angenommen
werden, wenn zum Ende der Annahmefrist die Mindestannahmequote wie in der
Angebotsunterlage definiert (die "Mindestannahmequote") erreicht oder
überschritten wurde und bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind, es sei
denn, auf solche Vollzugsbedingungen wurde verzichtet oder sie wurden
verringert.
Gemäß § 10(3) der Anleihebedingungen hat jeder Gläubiger dieser
Schuldverschreibungen ab der Veröffentlichung dieser
Übernahmeangebotsbekanntmachung das Recht (zusätzlich zum regulären
Wandlungsrecht) seine Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Bedingten
Wandlungserklärung während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist, die die
Frist ist ab dem Tag dieser Übernahmeangebotsbekanntmachung einschließlich
bis zum Annahmestichtag ausschließlich (d.h. dem letzten Tag der weiteren
Annahmefrist) (die "Bedingte Wandlungserklärungsfrist"), zu einem
Wandlungspreis, der nach der in § 10(3)(iii) der Anleihebedingungen
festgeschriebenen Formel angepasst wird, zu wandeln.
Gemäß § 10(3)(iii) der Anleihebedingungen, werden solche Bedingten
Wandlungserklärungen erst und nur dann wirksam, wenn ein Annahmeereignis
eintritt. Ein "Annahmeereignis" tritt ein, wenn (i) Vonovia eine Mitteilung
über die zugegangenen Annahmeerklärungen veröffentlicht, aus der sich
ergibt, dass die Mindestannahmequote erreicht wurde und (ii) alle
Angebotsbedingungen erfüllt sind mit Ausnahme solcher Angebotsbedingungen,
die im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist noch nicht eingetreten sein
müssen; ein Annahmeereignis kann jedoch nicht mehr eintreten, wenn eine
Angebotsbedingung bereits vorher oder gleichzeitig ausgefallen ist und das
Angebot daher gescheitert ist.
In Übereinstimmung mit und abhängig von den Anleihebedingungen sind die
auszugebenden Aktien der Deutsche Wohnen im Fall einer Bedingten
Wandlungserklärung und eines Annahmeereignisses so bald wie möglich zu
liefern, spätestens jedoch fünf Handelstage nach dem Annahmeereignis.
Abhängig von dem Tag, an dem ein Gläubiger eine Bedingte Wandlungserklärung
abgibt, und dem Tag, an dem ein etwaiges Annahmeereignis eintritt, könnten
diese Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots angedient werden. Wenn ein
Gläubiger eine Bedingte Wandlungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt
während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist abgibt, besteht das Risiko,
dass die Aktien erst nach Ablauf der Zusätzlichen Annahmefrist geliefert
werden (können).
Deutsche Wohnen beabsichtigt nicht, ihre Rechte gemäß § 8(2) der
Anleihebedingungen auszuüben und statt der Lieferung von Wandlungsaktien
einen Barbetrag zu zahlen.
Deutsche Wohnen kann, soweit nach den Anleihebedingungen erheblich, im
Anschluss weitere Mitteilungen veröffentlichen.
Die Deutsche Wohnen
Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten
Immobiliengesellschaften in Deutschland und Europa, deren operativer Fokus
auf der Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Portfolios, mit dem
Schwerpunkt auf Wohnimmobilien, liegt. Der Bestand umfasst zum 30.
September 2015 insgesamt 149.100 Einheiten, davon 147.000 Wohneinheiten und
2.100 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im MDAX der Deutschen Börse
gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT und GPR 100
geführt.
Kontakt:
Telefon +49 (0)30 897 86-5413
Telefax +49 (0)30 897 86-5419
[email protected]
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Internet: http://www.deutsche-wohnen.com
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WKN: A0HN5C
Indizes: MDAX
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
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