09.12.2015
Fabasoft AG AT0000785407
DGAP-Adhoc: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf
Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
09.12.2015 13:43
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der Fabasoft AG (die "Gesellschaft") hat heute nach
Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, von der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 06. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz
(AktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Gesellschaft bis zu einem
Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2,0 Millionen (in
Worten: Zwei Millionen Euro) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen
Kursniveaus (XETRA, Stand: 09. Dezember 2015) wären dies rund 4,3 % des
Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Aktien können zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 06. Juli 2015 genannten Zwecken verwendet werden.
Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts
des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden.
Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen
Dividendenrendite der Gesellschaft.
Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die
ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt dabei
über die Börse unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben,
derzeit insbesondere den in der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22.
Dezember 2003 vorgesehenen Handelsbedingungen und weiteren
Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.
Das Rückkaufprogramm soll voraussichtlich am 2. Januar 2016 beginnen und
auf unbestimmte Zeit laufen, jedoch längstens bis 6. Januar 2018. Das
Rückkaufprogramm wird beendet, sobald das festgelegte maximale
Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) in Höhe von EUR 2,0 Millionen
erreicht ist, sofern es nicht vorher durch Beschluss des Vorstands beendet
wird.
Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des
Rückkaufprogramms veröffentlicht. Die Gesellschaft wird zudem nach Beginn
des Programms regelmäßig über den Aktienrückkauf unter www.fabasoft.com,
Bereich "Investoren", informieren.
Die für Aktienrückkäufe zu verwendenden Mittel werden die zur Verfügung
stehenden Gewinne für Dividendenausschüttungen der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2015/2016 verringern. Zudem wird die Schaffung eines
entsprechenden Gewinnvortrags zur Sicherung der Umsetzung notwendig.
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters
Code
FAAS.DE)
Linz, 9. Dezember 2015
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes
E-Mail: [email protected], Telefon: +43 732 60 61 62
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732-606162-0
Fax: +43 732-606162-609
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
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