27.05.2015
Fabasoft AG AT0000785407
DGAP-Adhoc: Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag WTO GEVER
Fabasoft AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
27.05.2015 21:30
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Die Fabasoft Schweiz AG hat an der Ausschreibung der Schweizerischen
Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag (1432) 104 WTO GEVER
teilgenommen. Der Auftraggeber hat mit 27.05.2015 bekanntgegeben, dass
Fabasoft der Zuschlag nicht erteilt werden konnte. Gegen diese
Zuschlagsentscheidung steht Fabasoft die Beschwerde an das
Bundesverwaltungsgericht offen. Fabasoft wird nach eingeholter Beratung
eine solche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Ob und
welche Auswirkungen diese Entscheidung des Auftraggebers auf das
schweizerische Geschäft der Fabasoft AG haben wird, hängt zunächst vom
Ausgang dieses Vergabe- Nachprüfungsverfahrens ab. Des Weiteren ist zu
berücksichtigen, dass gemäß der Ausschreibungsbedingungen die
Projektumsetzung aus der Zuschlagserteilung noch unter einem
Finanzierungsvorbehalt steht. Gemäß Mitteilung der Bundeskanzlei wird über
diese Finanzierung des Projektes erst nach dem Sommer 2015 entschieden
werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass gemäß dem vom Auftraggeber
aktuell verfolgten Zeitplan die Einführung der neuen GEVER-Produkte erst
bis 2018 abgeschlossen sein soll.
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Unternehmen: Fabasoft AG
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4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732-606162-0
Fax: +43 732-606162-609
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
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