04.02.2014
Sto AG DE0007274136
DGAP-Adhoc: Sto AG legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim ein und lässt Hauptversammlung erneut über die Umwandlung in SE & Co. KGaA abstimmen
Sto AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Strategische Unternehmensentscheidung
04.02.2014 13:02
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Der Vorstand der Sto Aktiengesellschaft hat am 24.01.2014 vorbehaltlich der
Zustimmung des Aufsichtsrats, die heute erfolgt ist, folgendes beschlossen:
1. Gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19.12.2013 im Verfahren
Az. 23 O 50/13 wegen Anfechtung des Umwandlungsbeschlusses der
Hauptversammlung der Sto Aktiengesellschaft vom 12.06.2013 betreffend die
Umwandlung in eine SE & Co. KGaA durch eine Aktionärin wird Berufung
eingelegt.
2. Der Vorstand wird der ordentlichen Hauptversammlung der Sto
Aktiengesellschaft am 17.06.2014 vorschlagen, vorsorglich erneut die
Umwandlung der Sto Aktiengesellschaft in die STO SE & Co. KGaA zu
beschließen, um die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. Hierbei wird
noch im Einzelnen zu prüfen sein, inwieweit im Rahmen der Beschlussfassung
von der bisherigen Satzungsgestaltung der STO SE & Co. KGaA abgewichen
werden kann.
Der Aufsichtsrat hat heute das grundsätzliche Festhalten des Vorstands am
Umwandlungsprojekt gebilligt und den Vorstand um Prüfung und Vorbereitung
entsprechender Maßnahmen gebeten. Der Aufsichtsrat wird hierüber im Rahmen
der Sitzung des Aufsichtsrats der Sto Aktiengesellschaft, in der über die
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 beschlossen wird, endgültig
Beschluss fassen.
Ausschlaggebend für die Haltung von Vorstand und Aufsichtsrat der Sto
Aktiengesellschaft, am Umwandlungsvorhaben in jedem Fall festzuhalten, sind
die bereits im veröffentlichten Umwandlungsbericht vom April 2013 genannten
tragenden Gründe, an denen sich nichts geändert hat.
Der Vorstand
Ansprechpartner Sto Aktiengesellschaft:
Rolf Wöhrle, Vorstand Finanzen, Telefon: 07744-57-1241,
E-Mail: [email protected]
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